Betreuung mit Herz, Klarheit und einem offenen Ohr.
Ich bin Nina Paulus
Als gesetzliche Betreuerin unterstütze ich Menschen in schwierigen Lebenssituationen dabei, den Überblick zu behalten und gute Entscheidungen zu treffen.
Vertrauen, Respekt und Zuverlässigkeit stehen dabei für mich an erster Stelle.
🕰️ über 30 Jahre Erfahrung im Sozial- und Gesundheitsbereich
Seit 1991 begleite ich Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen und gesundheitlichen Einschränkungen.
🧑⚕️ Therapeutischer & psychosozialer Hintergrund
Als Ergotherapeutin in der Suchthilfe habe ich gelernt, wie wichtig Stabilität, Struktur und Vertrauen sind.
👩💼 Führungserfahrung mit Nähe zum Menschen
Während meiner langjährigen Leitungstätigkeit in der Eingliederungshilfe habe ich gelernt, komplexe Situationen zu führen, ohne den Einzelnen aus dem Blick zu verlieren.
🎓 Fachlich breit aufgestellt & fundiert
Durch mein Studium im Management für Sozial- und Gesundheitswesen verbinde ich therapeutisches Verständnis mit rechtlichem und organisatorischem Denken.
Welche Aufgaben ich als gesetzliche Betreuerin nicht übernehme.
Ich unterstütze Menschen dabei, ihre Angelegenheiten so selbstbestimmt wie möglich zu regeln – innerhalb klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Keine Pflege- oder Haushaltsleistungen
z. B. Putzen, Einkaufen, Kochen, Körperpflege.
Keine medizinischen Behandlungen
Ich entscheide nicht über Therapien, führe keine Behandlungen durch.
Keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung oder Begleitung
Keine ständige Anwesenheit, keine Alltagsbegleitung.
Keine psychotherapeutische Beratung oder Therapie
Ich koordiniere Termine, bin aber nicht therapeutisch tätig.
Keine eigenen finanziellen Verpflichtungen
Ich hafte nicht privat für Kosten der Betreuten.
Keine Entscheidungen gegen den freien Willen
Außer wenn das Betreuungsgericht entsprechende Maßnahmen genehmigt.
So läuft das Betreuungsverfahren ab – Schritt für Schritt erklärt
1
Antrag beim Betreuungsgericht
Die gesetzliche Betreuung wird beim Amtsgericht angeregt - durch Betroffene selbst, Angehörige, Ärzte oder Einrichtungen.
2
Prüfung durch die Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle nimmt Kontakt auf, prüft den Bedarf, spricht mit der betroffenen Person und erstellt eine Stellungnahme für das Gericht.
3
Auswahl des Betreuers
Die betroffene Person darf mitentscheiden oder Vorschläge machen. Die Betreuungsstelle nimmt den Vorschlag nach Rücksprache mit dem Betreuer in den Sozialbericht auf.
4
Medizinisches Gutachten
Ein ärztliches Gutachten wird eingeholt oder mit Einverständnis der betroffenen Person eine Stellungnahme des behandelnden Arztes.
5
Anhörung bei Gericht
Das Gericht führt ein persönliches Gespräch mit der betroffenen Person. Anschließend entscheidet es, ob eine Betreuung notwendig ist - und in welchen Lebensbereichen sie gelten soll (z.B. Gesundheit, Finanzen, Wohnen).
6
Beginn der Betreuung & regelmäßige Überprüfung
Die Betreuung beginnt - und wird vom Gericht regelmäßig überprüft. Sie kann bei Bedarf angepasst oder beendet werden.
Fragen zur gesetzlichen Betreuung?
Was macht eine gesetzliche Betreuerin eigentlich genau?
Übernimmt die gesetzliche Betreuerin auch Pflege- oder Haushaltsaufgaben?
Entscheiden Sie über medizinische Behandlungen?
Verwalten Sie das Geld der Betreuten?
Können Betroffene weiterhin selbst entscheiden, wo sie leben möchten?
Wie läuft die Berichterstattung an das Betreuungsgericht ab?
Was passiert, wenn sich die Lebenssituation der Betreuten verändert?
Wer entscheidet, ob eine gesetzliche Betreuung notwendig ist?
Kostet eine gesetzliche Betreuung Geld?
Können Angehörige weiterhin mitreden?
Du hast Interesse an einer gesetzlichen Betreuung?
Nina Paulus
gesetzliche Betreuerin
Bestehen noch Fragen?
Schreib mir einfach eine E-Mail an info@betreuungsbuero-paulus.de oder ruf mich unter 02306/ 849586 an.
Beratung mit Erfahrung und Weitblick – seit über 30 Jahren.
© 2026 Nina Paulus Betreuungsbüro | Website design by Stayfly Agency